Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Es ist selbstverständlich, dass ich die von mir angebotenen Führungen und Ausflüge sorgfältig plane, denn die Zufriedenheit meiner Kunden liegt mir besonders am Herzen. Gleichwohl zeigt die Erfahrung, dass es bei der Abwicklung von Verträgen gelegentlich zu Differenzen kommen kann. Die folgenden Bedingungen, die Sie mit Buchung einer meiner Veranstaltungen anerkennen, sorgen in beiderseitigem Interesse für klare Verhältnisse:

 

§1 Veranstalter

Veranstalter ist

Maria Wunderlich

Medien-Kontor Wunderlich

Ottostraße 6

96047 Bamberg

Ruf: 0951 20 20 50

Mobil: 0173 36 88 972

Mail: maria@wunderbares-bamberg.de

 

§ 2 Anmeldung/ Vertragsschluss

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt jedoch erst zustande, wenn Ihnen der Veranstalter die Buchung bestätigt. Anmeldung und Bestätigung können mündlich oder schriftlich per e-mail, Fax oder Telefon erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten weiteren Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

 

§ 3 Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen in Prospekten, e-mails und sonstigen Vertragsunterlagen sowie aus den getroffenen Nebenabreden und der Buchungsbestätigung. Kann der Veranstalter Leistungen, die er nach den Vertragsunterlagen persönlich zu erbringen hat, infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder anderen ähnlichen Umständen nicht selbst erbringen, so ist er berechtigt eine andere qualifizierte Person mit der vorübergehenden Erbringung dieser Leistungen zu beauftragen. Den Teilnehmern entstehen dadurch keine Ansprüche auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. In Bezug auf die Organisation von Hotels, Gaststätten, Kulturveranstaltungen, Verkehrsmittel und anderen Fremdleistungen tritt der Veranstalter als Vermittler auf. Der vermittelte Vertrag wird für den Teilnehmer direkt mit dem Leistungsträger geschlossen. Es gelten insoweit die AGB der jeweiligen Leistungsträger.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

Die Zahlung der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich direkt im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung bei dem jeweiligen Gästeführer. Nach vorheriger Absprache ist auch eine Zahlung auf Rechnung möglich. Alle Preise verstehen sich in Euro, beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und beziehen sich

a) bei Stadtführungen auf einen Stadtführer pro Gruppe von maximal 25 Personen.

b) bei sonstigen Leistungen auf jeweils einen Reisebegleiter pro Reisebus oder PKW.

Eintrittsgelder, Bustransfers, Kosten der Unterbringung und Verpflegung sowie die Kosten sonstiger Fremdleistungen sind im Veranstaltungspreis nicht enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eintrittsgelder sind von den Teilnehmern selbst in bar zu bezahlen.

Werden vom gleichen Teilnehmer mehrere zeitlich unmittelbar zusammenhängende Veranstaltungen beim Veranstalter gebucht, so wird für die gesamte Leistung nur eine Rechnung gestellt, soweit nicht vorab ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

§ 5 Rücktritt des Teilnehmers

Die Teilnehmer können jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. In Ihrem Interesse und zur Vermeidung von Irrtümern wird Ihnen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt er, ohne vom Vertrag zurückgetreten zu sein, nicht an der gebuchten Veranstaltung teil, so kann der Veranstalter folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:

a)Rücktritt bis 9 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25€

b)Rücktritt 8 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: voller Veranstaltungspreis

Bei vorzeitigem Beenden der Veranstaltung oder Verzicht auf einzelne Leistungen kann keine – auch keine teilweise – Minderung des Veranstaltungspreises erfolgen. Wurden im Auftrag des Teilnehmers vom Veranstalter Fremdleistungen (siehe § 3 III), vermittelt, so hat der Teilnehmer die durch deren Stornierung entstehenden Kosten zusätzlich zu der Entschädigung nach Absatz 2 in voller Höhe zu tragen. Die Kosten richten sich insoweit nach den Stornobedingungen des jeweiligen Leistungsträgers und sind an diesen direkt abzuführen.

 

§ 6 Kündigung & Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Ohne Einhaltung einer Frist kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten bei

a) Höherer Gewalt

b) Plötzlicher Erkrankung eines Stadtführers

Der Veranstalter ist berechtigt, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die in Prospekten oder in sonstigen Vertragsunterlagen festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall werden die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich über den Rücktritt informiert. Ohne Einhaltung einer Frist kann der Veranstalter den Vertrag gegenüber einzelnen Teilnehmern kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter von den betreffenden Teilnehmern nachhaltig gestört wird oder wenn sie sich in starkem Maße vertragswidrig verhalten. Der Veranstalter behält in diesem Fall den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.

 

§ 7 Haftung

Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch in Bezug auf etwaige Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist begrenzt auf den dreifachen Betrag des Veranstaltungspreises

Für Fremdleistungen, bei denen der Reiseveranstalter nur als Vermittler auftritt (§3 III), haftet der Veranstalter nicht. Insoweit haftet der jeweilige Leistungsträger nach seinen Bedingungen.

Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr.

 

§ 8 Mitwirkungspflicht

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er hat insbesondere seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, so stehen dem Teilnehmer keine Ansprüche zu.

 

§ 9 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, werden von diesem nur für Zwecke der Vertragsdurchführung genutzt und nicht an fremde Dritte weitergegeben.

 

§ 10 Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Das Gleiche gilt für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter ist Bamberg. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, sofern nicht ein Fall des Absatzes III vorliegt.

Gerichtsstand für Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben und Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für Passivprozesse ist der Sitz des Reiseveranstalters.